Nachbetreuung 


Sie wollen gleich nach der Geburt wieder nach Hause gehen (ambulante Geburt), oder frühzeitig das Krankenhaus wieder verlassen ? Dann bin ich gerne für sie da! 

Seit Januar 2017 steht jeder Mutter, unabhängig vom Entlassungstag aus dem Krankenhaus, eine Nachbetreuung durch eine  Hebamme zu. Die Kosten, die durch die Betreuung einer Wahlhebamme entstehen, werden zu zu einem großen Teil von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ich bin eine "Wahlhebamme". Gleich wie bei einem Besuch in der Praxis eines Wahlarztes, werden die in Anspruch genommenen Leistungen mit den Patientinnen selbst abgerechnet. Die Rechnung kann mit dem Zahlungsbeleg an die zuständige Krankenkasse geschickt, und so 80% des Kassen-Tarifes wieder zurückerstattet werden. Sollten sie eine Zusatzversicherung haben, übernimmt diese sehr häufig den Teil, den die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Bitte erkundigen sie sich diesbezüglich bei ihrer Zusatzversicherung.

Im Wochenbett kann täglich 1 Hausbesuch vom 1. Tag bis zum 5. Tag nach der Geburt in Anspruch genommen werden. Vom 6. Tag bis zur einschließlich 8. Lebenswoche des Babys, können max. weitere 7 Hausbesuche oder Sprechstunden in einer Hebammenordination erfolgen. Bei den Besuchen wird untersucht, "Rund-um-sorglos-Paket-Mama" und "Rund-um-sorglos-Paket-Baby" das heißt:

  • Brust, Gebärmutter-Rückbildung, Wochenfluss, Naht-Kontrolle (Damm oder Kaiserschnittnaht)
  • Wie fühle ich mich als Mutter?
  • Alles rund ums Stillen (Trinkverhalten des Babys, Stillpositionen, richtiges Anlegen, ...)
  • Beratung und Tipps zur Flaschennahrung bei abgestilltem Baby
  • Gewicht des Babys, Nabel
  • ev. PKU-Abnahme (Blutabnahme aus der Ferse zur Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen)
  • 1. Babybad zuhause

und vieles mehr...

 

 

 

Kosten für die Nachbetreuung (ab 1.6.2026)

pro Hausbesuch: 75,00 €

Erreichbarkeits-, Medikamenten- und Materialpauschale: einmalig 30 €

Kilometergeld: 0,50 € pro gefahrenem km

Sonn- und Feiertagszuschlag: 10,00 €

 

Die Preise gelten ab dem 1.6.2026- für bereits zugesagte Betreuungen gelten die bisherigen Konditionen.