Wahlhebamme


Ich bin eine Wahlhebamme, das heißt: Ich verrechne meine erbrachten Leistungen mit meinen Patientinnen selbst. Mit der Original-Rechnung und dem Zahlungsbeleg, können bei der zuständigen Krankenkasse 80% vom Kassenvertrag wieder rückerstattet werden. Auch manche Zusatzversicherungen erstatten diverse Kosten zurück. Die Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass (18.-22.SSW) kann von mir direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden! Nicht alle Leistungen werden rückerstattet. Z.B. Kosten für Geburtsvorbereitung, Tapes, Aroma-Anwendungen, ... werden nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen aus "eigener Tasche" bezahlt werden.